PFLEGEHILFSMITTEL

In der Praxis der Pflege ist die Verwendung von Pflegehilfsmitteln von herausragender Bedeutung, da sie gezielt dazu dienen, Menschen mit Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen im Alltag zu unterstützen. Diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, sofern die betreffende Person einen Pflegegrad aufweist. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Verbrauchsprodukte wie Krankenunterlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und ähnliche Artikel, die regelmäßig im Rahmen der Pflege benötigt werden.

PFLEGEHILFSMITTEL MIT DER 40-EURO PAUSCHALE 

Die Pflegekassen gewähren pflegenden Angehörigen pro Monat einen Unterstützungsbeitrag von 40 Euro. Dieser Betrag ist für die Kosten bestimmt, die durch den Zukauf von Pflegehilfsmitteln entstehen.

Laut Paragraf 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch haben alle Versicherten einer gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf diese Leistung, sofern die Pflegehilfsmittel zur Pflege oder Linderung von Beschwerden beitragen oder sofern sie dem zu Pflegenden eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.

Die Aufwendungen dürfen 40 Euro im Monat nicht überschreiten. Sollte das dennoch der Fall sein, müssen die Kosten mit eigenen Mitteln gedeckt werden.

Die wichtigste Voraussetzung ist die häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen, denn in einem Heim untergebrachte Personen haben keinen Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale. Für sie gelten andere Maßgaben.

Des Weiteren muss eine Pflegestufe vorliegen. Die Pflege selbst muss durch einen Angehörigen oder einen Pflegedienst erfolgen. 

Das Gesetz gibt vor, dass die 40-Euro-Pauschale nur für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ gewährt werden kann. Die folgenden Produkte zählen dazu:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind aufgrund ihres Materials und ihrer Beschaffenheit nicht für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt, sondern sind als Verbrauchsartikel nach einmaliger Benutzung zu entsorgen. Sie erleichtern dem Pflegenden die Arbeit, weil sie Schutz vor Infektionen und Verunreinigungen bieten. 

Jetzt kostenloses Pflegehilfsmittelpaket beantragen!

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause? Erfolgt die Pflege zu Hause und durch eine private Pflegeperson?

Dann haben Sie gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich! Für eine Kostenübernahme reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse aus.

Mit unserer Hilfe bekommen Sie ohne viel Aufwand Ihr persönliches Pflegehilfsmittelpaket.

Wir sind stolz darauf, Ihnen eine professionelle Lösung anzubieten, die Ihren individuellen Pflegebedürfnissen gerecht wird. Bestellen Sie noch heute Ihr PflegehilfeSet und erleichtern Sie sich den Alltag in der häuslichen Pflege.

Um die Pflegebox im Wert von 40 € zu beantragen, füllen Sie das Anforderungsformular und den Antrag für die Pflegekasse vollständig aus, unterschreiben beides und nutzen für deren Rücksendung an MED SANI  unseren ausdruckbaren Freiumschlag. Wir bearbeiten Ihre Unterlagen dann schnellstmöglich und beantragen die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Sobald die Krankenkasse ihre Genehmigung erteilt hat, stellen wir Ihr Wunschpaket zusammen und liefern es zu Ihnen nach Hause.

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